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Sozialabgaben und Steuern
Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben für die Sicherheit im Alter, bei Invalidität und Tod beträgt 5,05 Prozent des Bruttolohnes. Beschäftigte mit einem Bruttojahreslohn von über 20.520 CHF (2010) müssen sich zudem in der Beruflichen Vorsorge versichern. Die Beitragssätze werden von der jeweiligen Pensionskasse geregelt und liegen zwischen 4 Prozent und 13 Prozent des „koordinierten Lohnes“ (= Erwerbseinkommen minus 23.940 CHF; mindestens 3.420 CHF, maximal 58.140 CHF). Für die Arbeitslosenversicherung zahlen Arbeitnehmer 1 Prozent des Bruttolohns bis zu einer Höchstgrenze von 126.000 CHF pro Jahr. Hinzu kommen 0,15 Prozent des Bruttolohnes für die Erwerbsersatzordnung und 1,6 Prozent für die Versicherung von Nichtberufsunfällen.
Die Höhe des Festbetrags für die Krankenversicherung (Grundversicherung) variiert je nach Versicherer und Kanton; sie hängt jedoch nicht vom Einkommen, Geschlecht oder Gesundheitszustand ab. Unter www.bag.admin.ch (> Themen > Krankenversicherung > Prämien) finden Sie einen Kalkulator, mit dem Sie Ihre persönliche Prämie berechnen können. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind die Beiträge niedriger. Auch für unter 25-Jährige besteht die Möglichkeit, Rabatte festzusetzen.
Auf den Betrag, der nach Abzug der Sozialabgaben übrig bleibt, wird nach einem progressiven Tarif die Einkommensteuer erhoben. Unter www.steuern.sg.ch finden Sie einen Kalkulator, mit dem Sie Ihre Steuersumme selbst berechnen können. Die Einkommensteuer setzt sich aus der Gemeindesteuer, der kantonalen Steuer und der direkten Bundessteuer zusammen. Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 25.000 CHF (18.713 €) bezahlt in Zürich 48 CHF (36 €) Steuern, bei einem Einkommen von 45.000 CHF (33.683 €) wären es 591 CHF (442 €), bei einem Einkommen von 80.000 CHF (59.880 €) zahlte er 3.487 CHF (2.610 €) (für das Steuerjahr 2009).
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Sozialversicherung unter www.bsv.admin.ch, bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (www.estv.admin.ch) und bei den kantonalen Steuerämtern. Für Grenzgänger ist die EURESBroschüre „Informationen für Grenzgänger“ interessant, die Sie kostenlos unter www.jobs-ohne-grenzen.org (> Publikationen) herunterladen können.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Randy Hicky« (09.03.2011, 10:42)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Randy Hicky« (09.03.2011, 11:00)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »kOa_Master« (09.03.2011, 12:12)
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Original von SenF_tari
versicherungsschutz: normal, alles andere auch.
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Original von Randy Hicky
Ja die sprechen da französisch oder das was sie dafür halten aber sie sprechen auch deutsch, nur mit den deutschen nicht. Wenn Du gerne tauchst, schick mir ne PM ich leite den Kontakt weiter.